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Oft gestellte Fragen
Aufnahme
Das Haus Emmaus steht allen Menschen offen
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die an einer unheilbaren Krankheit leiden und nach
menschlichem Ermessen nur noch eine kurze Lebenswartung haben.
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die an einer Tumorerkrankung, einer chronischen neurologischen
Erkrankung, einer chronischen Erkrankung der inneren Organe oder dem
Vollbild AIDS in einem weit fortgeschrittenen Stadium leiden und für
die eine Heilung ausgeschlossen erscheint.
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für die eine Krankenhausbehandlung nicht erforderlich ist; sie aber
eine spezielle palliativmedizinische und pflegerische Versorgung
benötigen.
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für die, deren Betreuung im häuslichen Bereich nicht möglich ist.
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deren Arzt die Notwendigkeit eines Hospizaufenthaltes bescheinigt.
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die unter den genannten Voraussetzungen selber die Aufnahme im Hospiz wünschen oder ggf. ein persönlicher Vertreter.
Vor der Aufnahme muss die Einstufung in eine Pflegestufe erfolgen und
die Zusage der Kostenübernahme durch die Krankenkasse vorliegen.
Sollte sich der gesundheitliche Zustand eines Hospizgastes während
seines Aufenthaltes stabilisieren oder verbessern, wird eine Entlassung
in den häuslichen Bereich angestrebt. Kosten
Die Höhe des täglichen Hospizentgeltes
beträgt 285,67 Euro. Nach den gesetzlichen Vorschriften zahlt das
Hospiz einen Finanzierungsanteil von mindestens 10 % des Tagessatzes.
Die Kranken- und Pflegekassen zahlen hohe Zuschüsse.
Sind
die Vorraussetzungen für eine Kostenübernahme durch die Kranken- und
Pflegekasse nicht erfüllt, können die Kosten auf Antrag von den
zuständigen Sozialhilfeträgern übernommen werden Eine Zuzahlung durch die Gäste, bzw. dessen Angehörigen ist seit dem 01. August 2009 nicht mehr erforderlich.
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