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Oft gestellte Fragen

Aufnahme

Das Haus Emmaus steht allen Menschen offen

  • die an einer unheilbaren Krankheit leiden und nach menschlichem Ermessen nur noch eine kurze Lebenswartung haben.
  • die an einer Tumorerkrankung, einer chronischen neurologischen Erkrankung, einer chronischen Erkrankung der inneren Organe oder dem Vollbild AIDS in einem weit fortgeschrittenen Stadium leiden und für die eine Heilung ausgeschlossen erscheint.
  • für die eine Krankenhausbehandlung nicht erforderlich ist; sie aber eine spezielle palliativmedizinische und pflegerische Versorgung benötigen.
  • für die, deren Betreuung im häuslichen Bereich nicht möglich ist.
  • deren Arzt die Notwendigkeit eines Hospizaufenthaltes bescheinigt.
  • die unter den genannten Voraussetzungen selber die Aufnahme im Hospiz wünschen oder ggf. ein persönlicher Vertreter.
Vor der Aufnahme muss die Einstufung in eine Pflegestufe erfolgen und die Zusage der Kostenübernahme durch die Krankenkasse vorliegen.
Sollte sich der gesundheitliche Zustand eines Hospizgastes während seines Aufenthaltes stabilisieren oder verbessern, wird eine Entlassung in den häuslichen Bereich angestrebt.

Kosten

Die Höhe des täglichen Hospizentgeltes beträgt 285,67 Euro. Nach den gesetzlichen Vorschriften zahlt das Hospiz einen Finanzierungsanteil von mindestens 10 % des Tagessatzes. Die Kranken- und Pflegekassen zahlen hohe Zuschüsse. 

Sind die Vorraussetzungen für eine Kostenübernahme durch die Kranken- und Pflegekasse nicht erfüllt, können die Kosten auf Antrag von den zuständigen Sozialhilfeträgern übernommen werden

Eine Zuzahlung durch die Gäste, bzw. dessen Angehörigen ist seit dem 01. August 2009 nicht mehr erforderlich.